Immobilie in Spanien kaufen: Der komplette Ratgeber für ausländische Käufer
Sie träumen davon, eine Immobilie in Spanien zu kaufen – ein Haus mit Meerblick, eine Wohnung am Strand oder eine Finca im Hinterland der Costa Blanca? Der Kauf aus dem Ausland ist einfacher, als viele denken, wenn man den Ablauf und die wichtigsten Kosten kennt. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin.
Schritt 1: Die NIE-Nummer beantragen
Ohne NIE (Número de Identidad de Extranjero) geht in Spanien fast nichts. Diese Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer brauchen Sie, um ein Bankkonto zu eröffnen, Verträge zu unterschreiben und die Immobilie auf Ihren Namen eintragen zu lassen. Sie können die NIE in Spanien bei der Ausländerbehörde oder über das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Wir unterstützen unsere Käufer bei diesem Schritt und vermitteln bei Bedarf einen Anwalt oder Gestor.
Schritt 2: Finanzierung und Bankkonto klären
Viele internationale Käufer zahlen ihre spanische Immobilie aus Eigenkapital, andere finanzieren über eine spanische Bank. Auslandskäufer erhalten in der Regel eine Finanzierung von etwa 60–70 % des Kaufpreises. Ein spanisches Bankkonto ist sinnvoll, um Nebenkosten, Steuern und laufende Ausgaben (Strom, Wasser, Gemeinschaftskosten) bequem zu begleichen.
Schritt 3: Die richtige Immobilie finden – mit lokaler Begleitung
Hier zahlt sich eine Maklerin / Makler vor Ort aus. Wir kennen den Markt zwischen Denia, Jávea und der südlichen Costa Blanca, prüfen Objekte vorab und begleiten Sie persönlich zu den Besichtigungen – auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch. So sehen Sie nur Immobilien, die wirklich zu Ihren Wünschen und Ihrem Budget passen, und vermeiden teure Fehlkäufe.
Schritt 4: Reservierung und Kaufvertrag (Arras)
Haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden, wird sie meist mit einem Reservierungsvertrag und einer kleinen Anzahlung vom Markt genommen. Es folgt der private Kaufvertrag (Contrato de Arras), bei dem üblicherweise rund 10 % des Kaufpreises als Anzahlung hinterlegt werden. Bevor Sie hier unterschreiben, prüft ein unabhängiger Anwalt die rechtliche Situation der Immobilie – ist sie lastenfrei, korrekt eingetragen und genehmigt?
Schritt 5: Der Notartermin (Escritura)
Der eigentliche Eigentumsübergang findet beim Notar statt. Dort wird die Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) unterzeichnet, der Restkaufpreis bezahlt und Ihnen werden die Schlüssel übergeben. Anschließend wird der Kauf beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen. Wir begleiten Sie zu allen Terminen und sorgen dafür, dass Sprache und Bürokratie keine Hürde sind.
Mit welchen Kaufnebenkosten müssen Sie rechnen?
Planen Sie zusätzlich zum Kaufpreis etwa 11–13 % an Nebenkosten ein. Die wichtigsten Posten in der Region Valencia (Provinz Alicante):
- Grunderwerbsteuer (ITP) bei Bestandsimmobilien: aktuell rund 10 % des Kaufpreises.
- Bei Neubau: 10 % Mehrwertsteuer (IVA) plus ca. 1,5 % Beurkundungssteuer (AJD).
- Notar und Grundbuch: zusammen meist rund 1–1,5 %.
- Anwalt/Gestor: in der Regel etwa 1 % zzgl. IVA.
Hinweis: Steuersätze können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Wir nennen Ihnen vor dem Kauf die konkrete Kalkulation für Ihre Wunschimmobilie.
Fazit: Gut begleitet zum Eigenheim in Spanien
Eine Immobilie in Spanien zu kaufen ist mit der richtigen Begleitung ein klarer, planbarer Prozess. Wer NIE, Nebenkosten und Ablauf kennt und eine erfahrene Maklerin an seiner Seite hat, kommt schnell, sicher und entspannt ans Ziel.
Bereit für den ersten Schritt? Stöbern Sie in unseren aktuellen Angeboten an der Costa Blanca oder kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir begleiten Sie von der Suche bis zur Schlüsselübergabe.



